Bildrechte: Digitale Gesellschaft, Ancillary copyright protest 06, CC BY-SA 2.0
Die Pläne der EU-Kommission zum Leistungsschutzrecht waren kaum veröffentlicht, schon hagelt es von allen Seiten vernichtende Urteile. Branchenweit wird das Papier von Digitalkommissar Günther Oettinger als „halbherzig“, „unbegreiflich“ und „hochproblematisch“ betitelt.
Was ist das Leistungsschutzrecht?
Kurz umrissen soll das Urheberrecht refomiert werden und speziell im Online-Bereich in das sogenannte Leistungsschutzrecht einfließen. Hierbei sollen alle Inhalte von Online-Medien 20 Jahre geschützt sein, selbst die Verwendung kurzer Texte (Snippets) oder Links werden demnach lizenzpflichtig. Dies hat massive Auswirkungen auf die Verbreitung von Wissen und Informationen im Netz, da nicht nur Seiten wie Google oder Wikipedia horrende Summen an Lizenzkosten bezahlen müssten, sondern auch News-Portale bis hin zum privaten Blogbetreiber nach dem neuen Leistungsschutzrecht mit Kosten zu rechnen haben.
Kritik aus der Branche
Zurecht kritisierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder das Leistungsschutzrecht mit den Worten, das Leistungsschutzrecht werde die Informationsvielfalt im Internet verringern, „wenn innovative Dienste und Start-ups für die Verbreitung von Online-Nachrichten durch hohe Lizenzkosten und rechtliche Unsicherheiten ausgebremst werden. Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen journalistische Texte aus ihrer Suche komplett entfernen. Das Web würde ärmer.“
Hohe Kosten für Betreiber
Weitere Kritik kam durch die Verbraucherschützer. Es könne nicht sein, dass das bloße Verlinken von Texten, Bildern und Videos in der heutigen Zeit die Gefahr heraufbeschwören, abgemahnt zu werden. Dieser Versuch der Ausweitung des Urheberrechts ist in den vergangenen Jahren in Deutschland bereits gescheitert und soll nun dennoch auf EU-Ebene weitergeführt werden. Sollte das Leistungsschutzrecht so angewandt werden, haben Betreiber darüber hinaus mit hohen Kosten für die Sicherstellung zu rechnen. Als Hoster wären sie gezwungen, Lizenzvereinbarungen mit mit Rechteinhabern abzuschließen und des Weiteren durch die Nutzung von Content-ID Systemen die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten. Startups und kleine Firmen der Szene befürchten einen massiven Nachteil mangels finanzieller Mittel, Unternehmen aus dem Bereich von BigData und Suchtechnologien würde es noch stärker treffen. Letztere fielen in diesem Szenario ebenfalls unter die Lizenzpflicht und müssten für jeden Eintrag in ihrer Datenbank Gebühren zahlen, was das sichere Aus bedeuten würde.